Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Zuchtschaubestimmungen des VDH zu kennen und diese zu beachten. Für den vorzuführenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein - bitte Impfausweis und Original- Ahnentafel des Hundes mitbringen. Er ist damit einverstanden, dass während der Veranstaltungen Fotos und Videos von seinem Hund gemacht werden. Diese dienen der Aus-und Fortbildung der Richter in Standardfragen und dienen der Beweissicherung. Die Aufnahmen werden grundsätzlich nur zu internen Zwecken verwendet.
- Die Meldegebühr beträgt für Baby-, Jüngsten- und Veteranenklasse und "außer Konkurrenz" bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn EUR 20,--, für alle anderen EUR 30,--.
- Die Meldegebühr beträgt für Baby-, Jüngsten- und Veteranenklasse und "außer Konkurrenz" bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn EUR 30,--, für alle anderen EUR 40,--.
- Meldeschluss ist generell 3 Wochen vor der Veranstaltung.
- Die Meldegebühr ist bis Meldeschluss auf das entsprechende Konto der veranstaltenden Landesgruppe zu überweisen.
Die Bankverbindung wird Ihnen per Email mitgeteilt.
Die Anmeldung wird erst gültig, wenn die Meldegebühr auf das genannte Konto überwiesen wurde.
Bei Meldungs- und/oder Zahlungseingang nach Meldeschluss entscheidet die Ausstellungsleitung über eine mögliche Teilnahme.